Informationen

In Kürze erhalten Sie hier Informationen zur Arbeit des DBSH im Allgemeinen sowie zu Aktivitäten des Landesverbands Sachsen.

 

Bitte nutzen Sie auch die Seite des Bundesverbands unter www.dbsh.de.

 

Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.

* vertritt die tariflichen und besoldungsrechtlichen Interessen seiner Mitglieder,

* ist weltanschaulich nicht gebunden und überparteilich,

* setzt sich im Rahmen der Interessenvertretung ein für:

für die Verbesserung der Bedingungen sozialer Arbeit,

für die fachliche Profilierung und leistungsgerechte Anerkennung,

für den Zusammenschluß der Diplom-SozialarbeiterInnen, Diplom-SozialpadagogInnen mit staatlicher Anerkennung, diplomierte bzw. gradierte HeilpädagogInnen und Fachkräfte in den Berufsfeldern der sozialen Arbeit mit entsprechender Ausbildung, aber anderen Berufs- und Funktionsbeschreibungen.

* Zu den berufspolitischen Aufgaben gehören:

Darstellung des Berufsauftrages mit der Funktion sozialer Arbeit,

Einflußnahme auf Fortentwicklung der Berufsbilder,

Mitwirkung bei der Ausbildung,

Weitere Entwicklung der fachlichen Grundlagen und Inhalte sowie deren Umsetzung in der Praxis,

Einflußnahme auf die gesellschaftspolitischen Entwicklungen, Gesetzgebungen und Verwaltungen,

Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Verbänden und Organisationen

Beratung von Selbstständigen in der Sozialen Arbeit

Wahrnehmung von Beratungsaufgaben

für Selbstständige in der Sozialen Arbeit

 

Der DBSH bietet für seine Mitglieder, die selbständig sind oder eine Existenzgründung planen eine Beratung an. Hierzu beauftragt der DBSH das „Institut für Selbstständige in der Sozialen Arbeit e.V.“ mit der Wahrnehmung der Beratung von Mitgliedern des DBSH.

 

Mitglieder des DBSH, die diese Beratung nutzen wollen, weisen ihre Mitgliedschaft nach. Dies geschieht durch eine Kopie des Mitgliedsausweises oder durch eine Bestätigung seitens der Geschäftsstelle des DBSH.

 

Themengebiete der fachlichen Beratung können sein: Organisationsfragen, Fördermittel,

Übersichten zu Fragen der Sozialversicherung, der Besteuerung usw.

 

Ein Mitglied des DBSH kann im Jahr maximal eine Beratungsstunde im vorgenannten

Sinne auf Kosten des DBSH beanspruchen. Ist eine Beratung für mehr als eine Beratungsstunde erforderlich, berät das Institut Mitglieder des DBSH für maximal drei weitere Stunden.

 

Sollte eine Fallkonstellation gerichtliche Schritte notwendig machen und sollten diese von grundsätzlicher Bedeutung für die Selbständigkeit in der Sozialen Arbeit sein, berät und unterstützt das Institut den Beratenen dahingehend, die Prozesskostenübernahme beim DBSH zu beantragen. Der DBSH sichert zu, über entsprechende Anträge innerhalb von einer Woche zu entscheiden, wenn dem Antrag eine rechtliche Stellungnahme zu den Erfolgsaussichten beigefügt ist.

 

Ansprechpartner im DBSH:

Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH)

Danny Richter

(Sekretariat 1. Vorsitzender)

Tel.: 0 30 / 40 05 40 12

Fax: 0 30 / 40 05 40 13

E-Mail: Danny.Richter[at]dbsh.de

 

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