Berufsethik und Haltung


Berufsethik des DBSH:

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Berliner Erklärung zur Berufsethik

„Ethische Grundsätze und das berufliche Selbstverständnis bilden die Grundlage für
professionelles Handeln. Im ethischen Diskurs können auch kritische Fragen zur Legalität
und Legitimität von Aufträgen entstehen, die zu reflektieren sind. Wichtig erscheint, die

vertretenen Werte und Prinzipien nicht nur als Hintergrundfolie für einen ethischen

Standpunkt zu benennen. Vielmehr können diese auch unmittelbare Auswirkung auf die

berufliche Praxis haben. So gilt es, die ethischen Grenzen beruflichen Handelns

aufzuzeigen, zu begründen und deren generellen Wert für das Gemeinwohl und die

Bedeutung für den Erhalt sozialer Gerechtigkeit zu verdeutlichen." (S. 2.)

Mit Menschenrechten als dem zentralen Orientierungspunkt für eine fachliche Ausgestaltung Sozialer Arbeit eröffnet sich die Notwendigkeit einer Auseinandersetzung mit berufsethischen Prinzipien. Sie bilden einen Bezugsrahmen, anhand dessen sich die Angemessenheit sozialpädagogischen Handelns bestimmen lässt. Als sozialphilosophische Reflexionskriterien bilden sie die Grundlage, um ein fachliches Selbstverständnis der Sozialen Arbeit zu erarbeiten, Autonomie in der Ausübung der Berufspraxis einzufordern, gegen fachlich nicht vertretbare Aufträge Stellung beziehen zu können und die eigenen Handlungsmöglichkeiten, -wirkungen sowie -grenzen darzustellen.

Berliner Erklärung:

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Soziale Arbeit beruft sich auf die Menschenrechte als grundlegender Leitidee. Deshalb wird sie auch häufig als Menschenrechtsprofession dargestellt. In Zeiten, in denen die Diskriminierung, Ausgrenzung und Anfeindung einzelner Menschen oder ganzer Bevölkerungsgruppen alltäglich stattfinden, ist es umso bedeutender, dass Menschenrechte nicht nur einen Theoriebezug in der Sozialen Arbeit darstellen, sondern die Grundlage einer berufsethisch fundierten Haltung der Fachkräfte sind. Dazu hat der DBSH Sachsen eine Stellungnahme verfasst, die in einem weiterführenden Positionspapier ausdifferenziert und vertieft werden soll.

Stellungnahme DBSH Sachsen:

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