Aktuelles


Gewerkschaft: Im Januar startet die TVöD-Verhandlungsrunde

12.01.2025


Im Vorfeld der kommenden Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst hat der dbb eine Vielzahl von Forderungen formuliert, die vor allem die Entgelte, Arbeitszeiten und die Arbeitsbedingungen für Auszubildende sowie Praktikant*innen betreffen. Ziel der vorgeschlagenen Änderungen ist es, die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten weiter zu verbessern.

Ein zentraler Punkt der Forderungen betrifft die Entgelterhöhungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Der dbb fordert in diesem Jahr eine Erhöhung des Entgelts um 8 %, mindestens jedoch um 350 Euro monatlich, mit einer Laufzeit von 12 Monaten. Diese Anpassung soll allen Beschäftigten zugutekommen und eine spürbare Verbesserung der Einkommenssituation ermöglichen. Darüber hinaus sollen die Zulagen und Zuschläge für besondere Arbeitszeiten und Belastungen angepasst werden. So wird eine Erhöhung der ständigen Wechselschichtzulage auf 303,37 Euro monatlich sowie der ständigen Schichtzulage auf 197,15 Euro monatlich gefordert. Zudem sollen die Rufbereitschaftsentgelte verdoppelt werden, und die Zeitzuschläge für Überstunden, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sollen deutlich steigen. Insbesondere werden 50 % Zuschläge für Überstunden und Feiertagsarbeit sowie 40 % für Nachtarbeit gefordert.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Forderungen betrifft die Arbeitszeitregelungen. Hier fordert der dbb die Einführung von drei zusätzlichen freien Tagen (§ 26 TVöD) als Ausgleich für die hohe Arbeitsverdichtung im öffentlichen Dienst. Zudem soll für Gewerkschaftsmitglieder ein zusätzlicher freier Tag gewährt werden. Besonders hervorgehoben wird die Forderung nach einem „Mehr-Zeit-für-mich-Konto“, über das Beschäftigte selbst entscheiden können, ob sie zusätzliche Arbeitszeit, Überstunden oder Entgelterhöhungen in Geld oder Freizeit umwandeln möchten. Dieses Modell soll den Beschäftigten mehr Zeitsouveränität bieten und eine bessere Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben ermöglichen. Darüber hinaus fordert der dbb, dass Überstundenzuschläge auch für Teilzeitbeschäftigte gewährt werden, sobald deren individuell vereinbarte Arbeitszeit überschritten wird (vgl. https://www.dbb.de/einkommensrunde/einkommensrunde-2025/forderung.html, Stand 11.01.2025). 

Weitere Informationen finden Sie unter der offiziellen Website des dbb Dachverband und Tarifunion und unter den Gewerkschaftsnews des DBSH Bund. Über begleitenden Veranstaltungen und Streikankündigungen informieren wir zeitnah.

 

(Quelle: DBSH Bayern; Einkommensrunde von Bund und Kommune startet! - DBSH - Bayern)


Video Podiumsdiskussion "Haltung bewahren!"

07.01.2025


Auf dem YouTube-Kanal des jungenDBSH könnt ihr ab sofort den Videomitschnitt unserer Podiumsdiskussion vom August 2024 unter dem Titel "Haltung bewahren! Wie politisch muss Soziale Arbeit in Sachsen sein?" nachverfolgen.

Vor diesem Hintergrund möchten wir auch noch einmal auf unsere Stellungnahme anlässlich der rechtsextremen Aufmärsche 2018 in Chemnitz verweisen. Bereits damals haben wir uns klar positioniert und unsere Worte haben nach wie vor Gültigkeit:

 

"In der Sozialen Arbeit haben wir als Fachkräfte eine besondere Verantwortung, uns für Personen und Bevölkerungsgruppen einzusetzen, die diskriminiert, angefeindet und ausgegrenzt werden. Unser Auftrag ist es, Menschen bei der selbstbestimmten Gestaltung ihres Lebens nach demokratischen Prinzipien zu unterstützen und den sozialen Zusammenhalt zu fördern. Soziale Arbeit tritt anwaltschaftlich für die Wahrung von Menschenrechten und gegen die Abwertung von Menschen oder den ihnen zur Verfügung gestellten Hilfen ein. Gerade die prägenden Ereignisse der letzten Woche, die stellvertretend für die vielen Anfeindungen und Bedrohungen stehen, denen verschiedene Menschen in Sachsen und anderen Teilen von Deutschland alltäglich ausgesetzt sind, erfordern eine entschiedene, solidarische Stellungnahme unseres Berufsstandes, durch die wir als Fachkräfte zeigen, dass Menschenrechte als Leitidee in der Sozialen Arbeit mehr als ein bloßer Theoriebezug sind. Vielmehr müssen sie die berufsethische Grundlage unserer Haltung sein, nach der wir unser berufliches Handeln aktiv ausrichten und kontinuierlich kritisch reflektieren. Ein Blick in die Geschichte unseres Berufsstandes zeigt, dass uns das in vergleichbaren zeitgeschichtlichen Situationen nicht immer gelungen ist. Es ist unsere Verantwortung, dazu beizutragen, dass sich derartige Entwicklungen nicht wiederholen. Eine professionelle Haltung in der Sozialen Arbeit zeichnet sich dadurch aus, dass wir bereit sind, unsere eigenen Einstellungen und Verhaltensweisen kritisch zu reflektieren und menschenverachtenden Tendenzen in unserer Gesellschaft durch entschiedenes Handeln offensiv entgegenzuwirken."

 

Auch die aktuelle Ausgabe unserer Mitglieder-Zeitschrift Forum Sozial beschäftigt sich unter dem Titel "Schulterzucken ist keine Option! - Soziale Arbeit braucht politische Einmischung gegen Rechts" mit dem Rechtsruck und der Verantwortung sowie Rolle Sozialer Arbeit vor diesem Hintergrund.


Einsparungen bedrohen die Soziale Arbeit in Sachsen. Solidarisch dagegen halten!

22.12.2024


Aktuell sind in mehreren Kommunen und Städten Sachsens Haushaltsänderungen im Gespräch und teilweise massive Kürzungen beabsichtigt, die auch Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Kinder- und Jugendhilfe betreffen. Wir erklären uns solidarisch mit allen Kolleg*innen, die sich auf verschiedenen Wegen und Ebenen gegen diese Einsparungspolitik einsetzen.

 

Dresden

 

Der Haushaltsentwurf der Verwaltung für die Stadt Dresden sieht umfangreiche Kürzungen und Streichungen in der Kinder- und Jugendhilfe vor. Es fehlen rund 8,7 Mio. Euro für das Jahr 2025, das ist ein Drittel weniger als 2024. In 27 Einrichtungen und Diensten soll Personal abgebaut werden, 21 Angebote sollen ganz geschlossen werden, an 18 Schulen soll die Schulsozialarbeit eingestellt werden, bei Sachkosten soll gekürzt werden und Budgets ganz abgeschafft werden (z.B. Kosten für Dolmetscher:innen, Internationale Jugendbegegnungen, Ferienmaßnahmen). Beinahe alle Angebote der freien Jugendhilfe sind betroffen – nur individuell einklagbare Leistungen (z.B. Kita, Hilfen zur Erziehung) sollen unangetastet bleiben. Dazu kommen steigende Kosten für Familien in vielen anderen Bereichen (z.B. steigende Kita-Gebühren, verteuerte Eintrittspreise). 

 

Darüber hinaus werden die geplanten Einsparungen die Lebensqualität in der sächsischen Landeshauptstadt drastisch einschränken: den öffentlichen Personennahverkehr ausdünnen, Dresden-Pass und Sozialticket einstampfen, Gesundheit und Bildung gefährden, Familien mit Kindern belasten, die Integration von Geflüchteten deutlich erschweren, kulturelle und sportliche Angebote verringern, Hilfen für Menschen mit Sucht- und Demenzerkrankungen einschränken, Kinder- und Jugendhilfe um ein Drittel kürzen, Gleichstellungsarbeit reduzieren, Frauen- und Gewaltschutzprojekte verringern, durch Privatisierungen wie bei der Stadtreinigung die Lebenshaltungskosten erhöhen.

 

Daher stellt das Bündnis Kürzungen? Nicht mit uns! folgende Forderungen auf:

 

Wir fordern die Stadt Dresden auf, gemeinsam mit anderen sächsischen Kommunen, um die Anhebung des Überweisungsbetrags vom Land Sachsen zu kämpfen. Wir sagen: Holt Euch das Geld nicht immer von denen, die es nicht haben, sondern endlich von denen, die es haben und das sind die 10 Prozent der Superreichen

Wir fordern zudem einen Verzicht auf Prestigeobjekte. Zu nennen wären hier der Vorplatz des neuen Verwaltungszentrums, dessen Gestaltung 4 Millionen Euro kosten soll und der geplante Bau eines neuen Konzertsaals am Königsufer, an dem sich Dresden mit 15 Millionen Euro beteiligen soll.

Wir erklären, dass wir die geplanten Kürzungen nicht hinnehmen können und nicht hinnehmen werden. Wir werden uns nicht gegeneinander ausspielen lassen.

Alle in Dresden lebenden Menschen – unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft und Religion – werden diese Kürzungen zu spüren bekommen. Deshalb fordern die Unterzeichnenden alle Menschen, die in Dresden leben, auf sich gegen die anstehenden Kürzungen zu wehren.

Und wir fordern von Gewerkschaften wie Ver.di, IG Metall und GEW, Proteste gegen die Pläne zu organisieren.

Für ein solidarisches und soziales Dresden! 
Kürzungen? Nicht mit uns!

 

Sachsen

 

Die AGJF Sachsen hat auf ihrer Homepage verschiedene Stellungnahmen, Positionspapiere und Rechtsgutachten mit Bezug zu Kürzungsvorhaben der im Bereich Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen zusammengestellt. Diese Dokumente zeigen aktuelle rechtliche Grundlagen auf und dienen als allgemeines Informationsmaterial und sollen damit auch als Argumentationshilfen fungieren, wenn vor Ort eigene Papiere erstellt und in Umlauf gebracht werden. Obwohl einige dieser Papiere spezifisch auf die Stadt Chemnitz eingehen, sind die rechtlichen Grundlagen landesweit gleich und somit tendenziell auch auf andere Fälle übertragbar.

 

Quellen:

Bündnis Kürzungen? Nicht mit uns: Aufruf - Kürzungen nicht mit uns

Kinder und Jugendhilferechtsverein: Drohende Kürzungen in der Jugendhilfe verschärfen absehbar Konflikte in der Stadt Dresden 

AGJF Sachsen: Jugendarbeit ungekürzt. Argumentationshilfen gegen Kürzungsvorhaben bzgl. Leistungen nach § 11 u.a. 

 


Wahlprüfsteine zur Landtags-wahl in Sachsen

23.08.2024


Im Vorfeld der Landtagswahl in Sachsen haben wir Wahlprüfsteine formuliert und bei den Landesverbänden der folgenden Parteien zur Beantwortung eingereicht: Bündnis 90/ Die Grünen, BSW, CDU, Die Linke, FDP, Freie Wähler, SPD. Nicht alle Parteien haben auf unsere Fragen geantwortet.

 

Die einzelnen Fragen und Antworten könnt ihr nachlesen, wenn ihr auf den folgenden Button klickt. Zusätzlich dazu veröffentlichen wir eine Zusammenfassung der Antworten pro Frage täglich als Reel auf unserem Instagram-Kanal.

Download
Wahlprüfsteine DBSH Sachsen LTW24
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Haltung bewahren! Podiumsgespräch zur Landtagswahl in Sachsen

15.07.2024


Haltung bewahren! Wie politisch muss Soziale Arbeit sein?

In Zeiten von politischem Wandel und Krisen steht die Soziale Arbeit vor neuen Herausforderungen. Im September 2024 finden in Sachsen die Landtagswahlen statt und Soziale Arbeit muss sich deutlicher positionieren... oder?

Vielleicht kennst du das: Politische Entscheidungen beeinflussen unseren Alltag als Sozialarbeiter:innen oft unmittelbar. Wir finden: Soziale Arbeit und Politik haben einen komplizierten Beziehungsstatus. Lasst uns darüber ins Gespräch kommen, uns vernetzen und uns gegenseitig stärken!

Der DBSH Sachsen lädt herzlich zum Podiumsgespräch mit Gäst:innen aus Praxis und Wissenschaft ein.

 

Wann? - 22.08.2024, ab 19 Uhr (Einlass ab 18:30 Uhr)

Wo? - Pöge-Haus, Hedwigstraße 20, 04315 Leipzig

Die Veranstaltung ist kostenfrei. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig.

Der Veranstaltungsraum ist barrierearm. Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf gebt uns einfach vorab per Mail Bescheid.

 

Wir freuen uns auf euch und auf spannende Diskussionen unter Kolleg:innen!

Code of conduct/ Informationen zum Hausrecht:

 

Des Weiteren behalten sich die Veranstalter:innen vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch sexistische, rassistische, nationalistische, antisemitische jegliche andere Form von menschenverachtenden Äußerungen in Erscheinung getreten sind oder sich während der Veranstaltung entsprechend äußern, die Teilnahme an Veranstaltungen zu verwehren oder von dieser auszuschließen. Sie orientieren sich dabei an den gängigen Definitionen dieser Begriffe.

Alle Referent:innen, Gäste und Teilnehmer:innen, die während der Veranstaltung Diskriminierung, im offenen Forum oder im Einzelkontakt erleben, können sowohl während als auch nach der Veranstaltung über die gängigen, zu Beginn der Veranstaltung erwähnten Wege (offener oder direkter Chat, Telefon, E-Mail etc.) an die Veranstalter:innen oder die von ihnen dafür benannten Personen herantreten.

Wird eine Verletzung der Prinzipien professionellen, solidarischen und ethischen Verhaltens oder ein Verstoß bestehender Gesetze der Bundesrepublik Deutschland bei Veranstalter:innen, Referent:innen, Gästen oder Teilnehmer:innen erkannt oder an die Veranstalter:innen herangetragen, behalten sich die Veranstalter:innen vor, nach entsprechenden Hinweisen und Verwarnungen sowie nach interner, demokratischer Beratung und/oder Abstimmung einzelnen Personen die Teilnahme an der Veranstaltung zu verwehren oder sie aus der Veranstaltung auszuschließen.

 

 


Rückblick und Ausschau: Landtagswahlen in Sachsen

15.04.2024


Unser Podiumsgespräch am 19.03.2024 zum Thema "Zwischen Wandel und Widerstand: Die Herausforderungen des Rechtsrucks für die Soziale Arbeit in Sachsen" war mit über 50 Gästen mehr als gut besucht. Der Veranstaltungsraum war bis auf den letzten Platz belegt. Wir bedanken uns auch hier noch einmal bei unseren Podiumsgästen, unserem Moderator und den Kolleg*innen der Frauenkultur Leipzig für die gelungene Veranstaltung.

 

Die große Nachfrage hat uns nochmals verdeutlicht, wie relevant die Auseinandersetzung mit den aktuellen politischen Entwicklungen in Sachsen (und auch darüber hinaus) ist - nicht nur, aber auch aus der Perspektive der Profession Soziale Arbeit. Daher möchten wir auch weiterhin an der Thematik arbeiten und uns mit Hinblick auf die Landtagswahlen im September positionieren. Während der Veranstaltung haben wir Impulse und Fragen für Wahlprüfsteine gesammelt, die wir nun weiter ausarbeiten und zu gegebenem Zeitpunkt veröffentlichen werden. Zudem ist ein Positionspapier in Planung.

 

Falls ihr dazu Impulse oder gar eigene Ideen habt bzw. uns unterstützen möchtet, nehmt gerne Kontakt über info@dbsh-sachsen.de oder unseren Instagram-Kanal zu uns auf.

 


Internationaler Tag der Sozialen Arbeit am 19. März: Podiumsgespräch

10.03.2024


Anlässlich des Internationalen Tages der Sozialen Arbeit laden wir euch zu einem Podiumsgespräch zu folgendem Thema ein:

 

Zwischen Wandel und Widerstand - Herausforderungen des Rechtsrucks für die Soziale Arbeit in Sachsen

 

Wann?   19.03. - Einlass ab 18 Uhr - Beginn 18:30 Uhr

Wo?       Frauenkultur Leipzig e.V. - Windscheidstr. 51 - 04277 Leipzig

 

Die Veranstaltung ist kostenfrei.

 

 

 

Code of conduct/ Informationen zum Hausrecht:

 

Des Weiteren behalten sich die Veranstalter:innen vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch sexistische, rassistische, nationalistische, antisemitische jegliche andere Form von menschenverachtenden Äußerungen in Erscheinung getreten sind oder sich während der Veranstaltung entsprechend äußern, die Teilnahme an Veranstaltungen zu verwehren oder von dieser auszuschließen. Sie orientieren sich dabei an den gängigen Definitionen dieser Begriffe.

Alle Referent:innen, Gäste und Teilnehmer:innen, die während der Veranstaltung Diskriminierung, im offenen Forum oder im Einzelkontakt erleben, können sowohl während als auch nach der Veranstaltung über die gängigen, zu Beginn der Veranstaltung erwähnten Wege (offener oder direkter Chat, Telefon, E-Mail etc.) an die Veranstalter:innen oder die von ihnen dafür benannten Personen herantreten.

Wird eine Verletzung der Prinzipien professionellen, solidarischen und ethischen Verhaltens oder ein Verstoß bestehender Gesetze der Bundesrepublik Deutschland bei Veranstalter:innen, Referent:innen, Gästen oder Teilnehmer:innen erkannt oder an die Veranstalter:innen herangetragen, behalten sich die Veranstalter:innen vor, nach entsprechenden Hinweisen und Verwarnungen sowie nach interner, demokratischer Beratung und/oder Abstimmung einzelnen Personen die Teilnahme an der Veranstaltung zu verwehren oder sie aus der Veranstaltung auszuschließen.

 

 


Zeugnisverweigerungsrecht: AWO-Bundesverband veröffentlicht Rechtsgutachten

07.03.2024


Im September 2023 hat das AWO Präsidium beschlossen, für die Einführung eines strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrechts in der Sozialen Arbeit einzutreten. Die AWO fordert damit ein, dass Fachkräfte der Sozialen Arbeit, deren Arbeit auf dem Vertrauensverhältnis zu den Klient*innen aufbaut, im Strafprozess mit anderen Berufsgruppen gleichgestellt werden.

 

 

Mit dem nun vorgelegten Rechtsgutachten von Rechtsanwalt Benjamin Raabe veröffentlicht die AWO einen wichtigen Beitrag zur Debatte um die Ausweitung des Zeugnisverweigerungsrechts.

 

Den Link zum Rechtsgutachten und andere Infos zum Zeugnisverweigerungsrecht findet ihr auf unserer Themenseite.


Aufruf zur Beteiligung am feministischen Kampftag 8. März

Soziale Arbeit feministisch organisieren! Sozialarbeitende vereint auf die Straße zum feministischen Kampftag!

 

Wir unterstützen den Aufruf zur "I can buy myself flowers"-Demo

 

Am 5. März treffen wir uns um 19 Uhr im Café Rosa (Merseburger Str. 103, 04177 Leipzig) zum gemeinsamen Plakate gestalten für die Demo. Wir stellen einiges an Material bereit, aber ihr dürft gerne auch selbst Pappen, Schilder, Farben, Pinsel, Stifte usw. mitbringen. 

 

 


Save the date! - Podiumsgespräch am 19.3.2024 in Leipzig

Zum diesjährigen Internationalen Tag der Sozialen Arbeit am 19.3.2024 planen wir ein Podiumsgespräch in Leipzig. Haltet euch den Termin fest! Weitere Infos folgen zeitnah.

 

Worum soll es gehen?

 

Zwischen Wandel und Widerstand: Die Herausforderungen des Rechtsrucks für die Soziale Arbeit in Sachsen

 

 

Die aktuellen Massenproteste gegen Rechtsextremismus und die AfD können nicht über einen gesamtgesellschaftlichen Rechtsruck hinwegtäuschen. Rechte, rechtsextreme und demokratiefeindliche Einstellungen und Meinungen sind im öffentlichen Diskurs präsent und werden offen diskutiert. Aktuelle Studien belegen eine signifikante Zunahme rechtsextremer, menschenfeindlicher Orientierungen. Verschwörungsgläubige, autoritäre, völkische und populistische Positionen sind mit Zustimmungswerten von rund 30% im Mainstream angekommen. Nicht zuletzt anhand der aktuellen Debatte um schärfere Abschieberegelungen lässt sich dieser gesellschaftliche Wandel belegen. (1)

 

In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg stehen in diesem Jahr Landtagswahlen an. In allen drei Bundesländern wird die AfD vom Verfassungsschutz beobachtet. In Sachsen und Thüringen werden die Landesverbände bereits als gesichert rechtsextremistisch eingestuft (2). Nicht nur die aktuellen Recherchen des investigativen Medienkollektivs Correctiv lassen erahnen wie tief menschenfeindliche, rassistische und verfassungswidrige Einstellungen in bedeutenden Teilen der Partei verankert sind (3). Und dennoch ist die AfD in allen drei Bundesländern seit Monaten im Umfragehoch und auch nach aktuellem Stand stärkste Kraft (4). In Sachsen liegt sie derzeit bei 35%, wohingegen vor allem SPD, Grüne und LINKE immer weiter an Zustimmung verlieren (5). Derzeit lehnen sämtliche demokratischen Parteien eine Zusammenarbeit mit der AfD ab. Dennoch findet diese teilweise auf kommunaler Ebene bereits statt und insbesondere innerhalb der CDU lässt sich nicht mehr von einer konsensualen Ablehnung sprechen (6). Welche Folgen es haben könnte, wenn die AfD tatsächlich stärkste Kraft in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wird oder es gar schafft, einen Koalitionspartner zu finden und eine regierungsfähige Mehrheit zu bilden, beschäftigt uns zunehmend (7).

 

Vor diesem Hintergrund möchten wir die Soziale Arbeit in den Fokus nehmen und uns einerseits nach ihrer Verantwortung, ihrem Auftrag und ihrem politischen Mandat als Menschenrechtsprofession in diesem Zusammenhang fragen. Wie ist die Haltung einer menschenrechtsorientierten Soziale Arbeit zu diesen Entwicklungen? Wie schafft man es diese Haltung in der Lehre zu thematisieren und zu transportieren? Wie gehen wir in der Praxis damit um, wenn Klient*innen oder Kolleg*innen selbst menschenfeindliche Einstellungen äußern?

 

Andererseits möchten wir darüber sprechen, womit die Soziale Arbeit in Sachsen konkret rechnen muss, wenn die AfD in Regierungsverantwortung käme. Welche Folgen hätte das möglicherweise auf die Sozial- und Kommunalpolitik und die Angebotsstrukturen Sozialer Arbeit in Sachsen? Womit ist zu rechnen, wenn AfD-Politiker möglicherweise künftig relevante Landesämter besetzen? Wie gestaltet sich bislang die fachpolitische Arbeit der AfD auf kommunaler Ebene sowie in Ausschüssen und Gremien? Wie können sich Sozialarbeiter*innen praktisch dazu einbringen und Einfluss üben?

 

 

Quellen:

(1) Republik: Deutschland kippt nach rechts, https://www.republik.ch/2023/12/13/deutschland-kippt-nach-rechts; Friedrich-Ebert-Stiftung: Mitte-Studie 2022/23. Die distanzierte Mitte, https://www.fes.de/referat-demokratie-gesellschaft-und-innovation/gegen-rechtsextremismus/mitte-studie-2023; Zeit Online: Rechtsruck. Ein sehr deutsches Problem, https://www.zeit.de/zett/politik/2024-01/rechtsruck-mitte-der-gesellschaft-afd-konflikte; TAZ: Rechtsruck im politischen Diskurs. Das Problem reicht bis in die Mitte, https://taz.de/Rechtsruck-im-politischen-Diskurs/!5983190/

(2) LfV Sachsen: Pressemitteilung. Sächsischer AfD-Landesverband als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft, https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1071656

(3) Correctiv: Geheimplan gegen Deutschland, https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2024/01/10/geheimplan-remigration-vertreibung-afd-rechtsextreme-november-treffen/

(4) Wahlrecht.de: Landtagswahlumfragen Übersicht, https://www.wahlrecht.de/umfragen/landtage/

(5) MDR: Wahlumfrage. Sachsentrend, https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/politik/landtagswahl/sachsentrend-umfrage-infratest-dimap-102.html

(6) MDR: Wie tief die Risse in der Brandmauer zur AfD sind, https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/afd-cdu-parteien-zusammenarbeit-100.html

(7) Deutschlandfunk: Wahljahr 2024. So wichtig sind die Landtagswahlen im Osten, https://www.deutschlandfunk.de/landtagswahlen-ostdeutschland-afd-100.html; Verfassungsblog: Warum die Machtübernahme durch die AfD schon früher beginnen könnte als viele glauben, https://verfassungsblog.de/warum-die-machtubernahme-durch-die-afd-schon-fruher-beginnen-konnte-als-viele-glauben/


Update: Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit

10.02.2024


Call for Cases 2.0! - Aufruf zur Einsendung anonymisierter Fallbeispiele im Zusammenhang mit dem Zeugnisverweigerungsrecht

 

Das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit (BfZ) ruft erneut Sozialarbeiter*innen in ganz Deutschland dazu auf, ihre praktischen Erfahrungen mit Vorladungen bei Ermittlungsbehörden oder Überwachungsmaßnahmen einzusenden!

Für die Arbeit des Bündnisses sind diese Fallbeispiele von enormer Bedeutung. Sowohl für Gespräche mit Politiker*innen in anonymisierter und verfremdeter Form, als auch für die Diskussion der Ausgestaltung eines möglichen Zeugnisverweigerungsrechts für die Soziale Arbeit ermöglicht jedes neue Beispiel andere Perspektiven.

Das BfZ ruft daher Mitarbeiter*innen in der Sozialen Arbeit auf, Fallbeispiele einzusenden, in denen:

  • eine Vorladung zur Zeugenaussage im Auftrag der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht erfolgt ist und diese abgewendet werden konnte
  • eine Zeugenaussage erfolgen musste und nicht abgewendet werden konnte
  • polizeiliche Tätigkeiten (Durchsuchungen, Auskunftsersuchen usw.) im eigenen Arbeitsbereich erfolgten und nicht abgewehrt werden konnten
  • die Befürchtung besteht, dass Vorladungen denkbar wären – wie wird dies team-/ trägerintern diskutiert, welche Vorkehrungen werden möglicherweise arbeitsorganisatorisch getroffen, um dem zu begegnen?

 

Von besonderem Interesse sind dabei die Auswirkungen auf die Beziehungen zu Klient*innen/Adressat*innen, die Auswirkungen auf die eigene Tätigkeit bzw. das betroffene Projekt sowie mögliche Auswirkungen auf den eigenen Lebensbereich.

Zu beachten: Das BfZ macht darauf aufmerksam, dass eine Anonymisierung der Fälle zwingend erforderlich ist. Besonders bei noch laufenden Verfahren oder solchen, die auch nach Jahren (wieder) aufgenommen werden könnten, ist im Besonderen zu prüfen, inwiefern eine Rückverfolgung möglich sein könnte. Für eine sichere Kontaktaufnahme mit dem BfZ gibt es die Möglichkeit den Mailverkehr zu verschlüsseln (PGP-Schlüssel unter: https://www.zeugnis-verweigern.de/kontakt/#pgp) oder den Fall mittels PrivNote (https://privnote.com/) zu übermitteln.

 

Notwendig für eine Reform des § 53 StPO sind weiterhin viele Gespräche mit Mitgliedern des Bundestags. Sprechen Sie mit Ihren Abgeordneten vor Ort, vermitteln Sie die Notwendigkeit eines Zeugnisverweigerungsrechts für die Soziale Arbeit, um bei möglichst vielen Abgeordneten das Thema zu platzieren und aktuell zu halten. 

Gerne können Sie hierzu die Flyer und das umfangreiche Material auf der Website des BfZ nutzen.

Hier geht es zu unserer Themenseite.

 

 

20.11.2023

Streikaufrufe für Chemnitz und Leipzig im TVL

Bitte die Hinweise des Bundes DBSH bei einer Teilnahme oder Planung einer Aktion beachten.

 

https://www.dbsh.de/streik.html

 

Weiterhin solltet ihr sichergestellt haben, dass ihr im TVL beschäftigt seid und wir davon Kenntnis haben. Sonst kann es zu Problemen kommen, wenn ihr euer Streikgeld erhalten möchtet. Bitte achtet darauf, dass ihr eure Daten aktuell haltet. Danke.

 

Thomas Sánta

Streikbeauftragter

Streikaufruf für den 21.11.2023 in Chemnitz

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Streikaufruf in Chemnitz für den 21.11.2023
2023_11_21_Warnstreikaufruf_EKR23-TV-Che
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Streikaufruf für den 28.11.2023 in Leipzig

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Streikaufruf für den 28.11.2023 in Leipzig
2023_11_28_Warnstreikaufruf_EKR23-TV-L_L
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08.09.2023

Kampagne "5 Tage Bildungsurlaub für Sachsen"

Wir unterstützen die Kampagne „5 Tage Bildungszeit für Sachsen“

 

Sachsen ist Schlusslicht. Außer Bayern und Sachsen haben alle Bundesländer einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Bildungszeit. Alle Beschäftigten haben dort die Möglichkeit 5 Tage bezahlter Freistellung für ihre individuelle Weiterbildung.

 

Das Bündnis „5 Tage Bildungszeit für Sachsen“ fordert ein Bildungsfreistellungsgesetz für Sachsen. Dazu wurde ein Gesetzesvorschlag erarbeitet, welcher ein breites Spektrum von Bildungsmaßnahmen abdeckt. Mit diesem wollen wir einen Volksantrag starten, damit sich der Sächsische Landtag dem Thema Bildungszeit widmet. Dazu sind 40.000 Unterschriften notwendig. Ein Volksantrag ist eine Möglichkeit der direkten Demokratie in Sachsen.

 

Alle Infos zur Kampagne und den Hintergründen sowie die Termine, Adressen und Kontaktdaten der Unterschriftenbüros findet ihr unter: www.zeit-fuer-sachsen.de

 

Am 21.10. wird es im Zuge unserer Fachveranstaltung zum Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit sowie der vorangehenden Landesmitgliederversammlung ebenfalls die Möglichkeit geben, auf der Unterschriftenliste mit zu zeichnen.

 

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230822_5TageBildungszeit_Merkblatt Samml
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Bildungszeit_Flyer_Quadrat_230823_final.
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Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit

29.08.2023


Am 21.10. findet die Fachveranstaltung "Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit" statt. Neben einer juristischen Sicht wird ebenfalls eine politische Perspektive auf dieses dringende Anliegen eingenommen. 

 

Datum: 21.10.2023, 13 - 16 Uhr

Ort: SEB Kids Campus, Friedrich-Dittes-Str. 9, 04318 Leipzig

Kosten: kostenfrei

Teilnahme vor Ort sowie per Stream möglich

Anmeldung: per Mail an martina.lueck@dbsh-sachsen.de

 

Im Vorfeld findet  von 10 - 12 Uhr die Mitgliederversammlung des DBSH Sachsen statt.


Statement zu den Vorfällen am 03.06.3023 in Leipzig

Wir sind über die Vorfälle vom 03.06.23 in Leipzig betroffen. Eine schnelle und umfassende Aufarbeitung der Ereignisse ist geboten, wie auch eine Erstellung eines Schutzkonzeptes, damit sich dieses Verhalten der Polizei gegenüber Minderjährigen nie wiederholt.

 

Kurz zur Einordnung: Es gab am 03.06.2023 eine als Aufzug gültig angemeldete Versammlung unter dem Motto: „Die Versammlungsfreiheit gilt auch in Leipzig (Say it Loud e.V.1). Die Polizei entschied vor Ort, die Versammlung nur als stationäre Kundgebung zu genehmigen, was letztmöglich die Ursache der Eskalation gewesen sein könnte. Die Polizei reagierte auf die Eskalation, in dem sie nach eigenen Angaben über 1040 Menschen2 kesselte. Dieser Kessel bestand über 11 Stunden! Die Rechtmäßigkeit des Kessels selbst steht mittlerweile infrage, wie auch die Zustände vor Ort (siehe Tore Vetter3). Es soll durch die Polizei weder eine medizinische Versorgung, noch Essen und Getränke gegeben haben. Ebenso, scheint nicht für die Möglichkeit eines Toilettengangs gesorgt wurden zu sein. Dies wird hoffentlich bald juristisch aufgearbeitet, wie auch die inakzeptable Polizeigewalt und soll hier an dieser Stelle nicht weiter ausgeführt werden. Ein wichtiger Fakt beschäftigt uns: im Kessel befanden sich auch Minderjährige! Darunter befanden sich zwei Kinder; die Entlassung erfolgte vor Mitternacht. Auch sind mehr als 80 Jugendliche (strafmündig) registriert worden. Die Auswertung der Dokumentation ist noch nicht abgeschlossen, so dass weitere Angaben oder Änderungen noch möglich sind. In der Medieninformation der Polizei vom 08.06.23 ist zu lesen:

 „Darunter befanden sich zwei Kinder; die Entlassung erfolgte vor Mitternacht. Auch sind mehr als 80 Jugendliche (strafmündig) registriert worden. Die Auswertung der Dokumentation ist noch nicht abgeschlossen, so dass weitere Angaben oder Änderungen noch möglich sind.“4

Gegenüber Minderjährigen besteht eine besondere Sorgfaltspflicht. Dies scheint im Leipziger Kessel jedoch keine Rolle gespielt zu haben. Nach den Erlebnisberichten5 der Minderjährigen und Eltern:

 

  • gab es keine schnellstmögliche „Behandlung“ der Minderjährigen

  • wurden Eltern nicht, über die polizeiliche Maßnahme die ihre Kinder betreffen, informiert, [Ist die in Gewahrsam genommene Person minderjährig oder ist für sie ein Betreuer bestellt, so ist in jedem Falle unverzüglich derjenige zu benachrichtigen, dem die Sorge für die Person obliegt.1] und

  • waren Eltern weder bei der Identitätsfeststellung, noch Gesprächen anwesend.

 

Damit scheint der besonderen Fürsorgepflicht, die eintritt, wenn Minderjährige in Obhut polizeilicher Maßnahmen sind, keine Beachtung geschenkt worden sein. Das Jugendamt soll ebenfalls keine Informationen über die anwesenden Minderjährigen im Kessel erhalten haben. Eltern berichten, dass sie vor dem Kessel standen und sie weder zu ihren Kindern durften, noch diese ihnen übergeben wurden. Gleichzeitig scheint die Polizei keine Notwendigkeit gesehen zu haben, Kleidung die die Eltern für ihre Kinder bei sich hatten, an diese zu übergeben. Die Temperaturen fielen in der Nacht unter 10 Grad.

Zusammenfassend wären dies eklatante Verstöße gegenüber den Rechten von Eltern und Kindern. Was bei den Meldungen ebenfalls deutlich wird, ist die traumatische Erfahrung, welche die Minderjährigen durch den Umgang mit der Polizei erlebten. Ob dies als rechtlicher Tatbestand der Kindeswohlgefährdung durch Dritte (§1666 BGB i.V.m. § 8a SGB VIII) gewertet werden kann, wird sich erst durch Gerichtsverfahren, aufgrund entsprechender Strafanzeigen der Eltern gegenüber der Polizeibehörde, zeigen. Unabhängig von der rechtlichen Bewertung teilen wir die Irritation zum Umgang staatlicher Behörden mit dem körperlichen und seelischen Wohl junger Menschen.

 

  • Wir fordern das Jugendamt auf, sich schnellstmöglich um die Aufklärung des Kinder- und Jugendschutzes im Zusammenhang mit dem Kessel zu befassen,

  • den betroffenen Familien Hilfe zukommen zu lassen und

  • die Erstellung eines Schutzkonzeptes zu veranlassen, welches den Umgang mit Minderjähriger in polizeilichen Maßnahmen, zum Schutz dieser, explizit regelt.

 

Wir teilen hier den Aufruf von Beetween the Lines gGmbH:

 

Falls ihr als Betroffene*r oder ihr als Eltern für euer Kind einen geschützten Raum zum reden oder
zuhören braucht schreibt an: safespace@leipziger-kessel.org
wir vermitteln euch dann an eine*n Jugendarbeiter*in in eurer Nähe.

 

Gleichzeitig möchten wir Sozialarbeiter:innen bitten, eine erhöhte Sensibilität auf das Thema zu legen, jungen Menschen Gespräche anzubieten und diese über ihre Rechte zu informieren.

 

 Unterzeichner

 

 

Quellen:

 

1https://medienservice.sachsen.de/medien/news/1067057

2https://medienservice.sachsen.de/medien/news/1067057

3Tore Vetter, 10.06.2023, Rechtsstaat in Gewahrsam, https://verfassungsblog.de/rechtstaat-in-gewahrsam/

4https://medienservice.sachsen.de/medien/news/1067057

5https://platznehmen.de/2023/06/07/erfahrungsbericht-vom-kessel-und-der-gesa-am-03-06-als-ich-anfing-zu-weinen-durfte-ich-mich-wieder-anziehen/;

https://www.l-iz.de/politik/brennpunkt/2023/06/betroffene-kessel-erzahlen-538890;

https://kreuzer-leipzig.de/2023/06/08/irgendwann-holte-mich-ein-krankenwagen-ab;

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/leipzig/leipzig-leipzig-land/demo-tagx-einkesselung-polizei-klage-100.html

https://www.l-iz.de/politik/engagement/2023/06/polizeieinsatz-offene-briefe-539410

https://www.tagesschau.de/investigativ/monitor/kessel-leipzig

6SächsPolG, §22Abs.5,S.3

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Statement zu den Vorfällen am 03.06.2023 in Leipzig
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Statement_DBSH_zu le030623.pdf
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Handlungsfähig. Bewusst. Abgegrenzt

20.01.2022



Einkommensrunde TV-L

08.10.2021


Heute, am 08. Oktober 2021, sind die Verhandlungen zur Einkommensrunde im Tarifvertrag der Länder (TV-L) gestartet. Thomas Sánta (Vertreter in der Verhandlungskommission), Verena Bieler (LV Berlin) und Nicole Plettau (2. Bundesvorsitzende) waren für den DBSH vor Ort dabei. Wir haben heute beim Verhandlungsauftakt in Berlin lautstark deutlich gemacht, wie wichtig uns ein gutes Ergebnis für diese Einkommensrunde 2021 ist.
Die Verhandlungsparteien liegen weit auseinander mit ihren Vorstellungen: "Das Mantra der leeren Kassen wird durch die Wiederholung nicht besser und hilft überhaupt nicht dabei, den öffentlichen Dienst wettbewerbsfähig in der Nachwuchsgewinnung und leistungsgerecht in der Bezahlung aufzustellen. Die Arbeitgeber schneiden sich letztlich ins eigene Fleisch, sie merken es nur noch nicht“, so der dbb Vorsitzende Ulrich Silberbach.

Thomas Sánta kommentiert zur ersten Verhandlungsrunde: "Die Forderung von 5% Entgelterhöhung für die Beschäftigten im TV-L ist mehr als legitim und die Arbeitgeber müssen sich hier bewegen. Vor allem die Forderung der TdL zur 'Neubewertung des Arbeitsvorgangs' kritisieren wir stark, da diese eine Gehaltskürzung auf Umwegen bedeutet." Die Verhandlungen werden 01./02. November in Potsdam fortgesetzt und wir erwarten ein vernünftiges Angebot von der Arbeitgeberseite. 

 

Forderungen zum TV-L finden sich hier: https://www.dbb.de/einkommensrunde/einkommensrunde-2021.html

 

Download des Magazins zur Einkommensrunde 2021: Einkommensrunde 2021 Spezial

 


Stellungnahme DBSH Sachsen

13.12.2020


 

In einer aktuellen Stellungnahme zur Sächsischen Corona- Schutz- Verordnung setzt sich der DBSH Sachsen für die Unterstützung stationärer Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe ein, um die erforderlichen Antigentests für den Besuch von Bewohner*innen sowie zum Schutz des Personals verantwortungsbewusst durchführen zu können. Außerdem bezieht der DBSH Sachsen noch einmal Stellung für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, denen die Öffnung der Einrichtungen weitgehend untersagt wurde. Der DBSH Sachsen spricht sich dafür aus, hier zielgruppenorientierte, angemessene Formen zu ermöglichen, um den Bedürfnissen junger Menschen und ihrem Beratungsbedarf in verunsichernden Zeiten nachkommen zu können. 

Stellungnahme zur SächsCoronaSchutzVO vom 11.12.2020:

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Stellungnahme_CoronaSchutzVO11-12-2020_D
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Positionspapier DBSH Sachsen

09.11.2020


Der DBSH Sachsen setzt sich im Positionspapier "Jugendarbeit in Sachsen zukunftsfähig gestalten" für eine nachhaltige Absicherung und eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung von Angeboten der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im gesamten Freistaat ein. Fachkräfte haben unter den besonders herausfordernden Bedingungen der Corona- Pandemie einen bemerkenswerten Einsatz gezeigt, um die Adressat*innen ihrer Angebote weiterhin gut zu begleiten. Ökonomische Herausforderungen, die nun von Kommunen und dem Freistaat Sachsen zu bewältigen sind, dürfen nicht zu Lasten der Unterstützungsstrukturen gehen, die Teilhabechancen junger Menschen sicherstellen und sie dabei begleiten, selbstbestimmte Entscheidungen in Bezug auf ihre Lebensgestaltung zu treffen. Unterstützt wird das Positionspapier von Landesverbänden aus den Bereichen Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit. Um einen breiten Diskurs anzuregen, ist es den (jugendhilfe-) politischen Entscheidungsträger*innen auf Kommunal- und Landesebene zugegangen.

 

Kontakt: jugendarbeit@dbsh-sachsen.de

 

Aktuelle Informationen sowie weitere Veröffentlichungen zum Thema finden sich hier:

https://www.dbsh-sachsen.de/themen/jugendhilfe/befragung-jugendarbeit/

 

Positionspapier "Jugendarbeit in Sachsen zukunftsfähig gestalten":

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Positionspapier_DBSH_Sachsen_Jugendarbei
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Pressemitteilung:

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Pressemitteilung_DBSH_Sachsen_Positionsp
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Stellungnahme DBSH

26.10.2020


Der DBSH begleitet den Reformprozess des Kinder- und Jugendhilfegesetzes kritisch. Anlässlich des veröffentlichten Referentenentwurfes zum KJSG (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz) hat der DBSH die Möglichkeit genutzt, die abzuschätzenden Auswirkungen sowie erforderliche Nachschärfungsbedarfe zu formulieren. Diese und weitere Stellungnahmen finden sich auf der Unterseite zum Reformprozess.

 

 

https://www.dbsh-sachsen.de/themen/jugendhilfe/sgb-viii-reform/

 

 

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DBSH_Stellungnahme_KJSG_26102020.pdf
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Tarifeinigung

25.10.2020


 

Unter den besonderen Bedingungen der Corona- Pandemie und ihren weitreichenden gesellschaftlichen Auswirkungen konnte in den laufenden Tarifverhandlungen zum TVöD eine Einigung erzielt werden. Der Bundesvorsitzende des dbb fasst das Ergebnis wie folgt zusammen: „Das ist der Corona-Kompromiss. Wir haben mit diesem Abschluss das aktuell Machbare erreicht.“

Die wesentlichen Bestandteile der Tarifeinigung

 

  • Lineare Erhöhung ab 1.4.2021 um 1,4% (mind. 50€, Azubis 25€) und ab 1.4.2022 um 1,8% (Azubis 25€), Laufzeit 28 Monate
  • Erhöhung der Jahressonderzahlung um 5% (für E1-8)
  • Eine einmalige Corona-Sonderzahlung (E1-8 600€, E9-12 400€, E13-15 300€, Azubis VKA 225€, Azubis Bund 200€)
  • Eine monatliche Pflegezulage für alle Beschäftigten der P-Tabelle (1.3.2021 70€, 1.3.2022 nochmal 50€, insgesamt 120€)
  • Absenkung der Arbeitszeit Ost auf das West-Niveau in zwei Schritten von 40 Stunden auf 39,5 (Januar 2022) und 39 Stunden (Januar 2023)

Das Einigungspapier sowie die vorläufigen Entgelttabellen sind auf der Seite des dbb abrufbar. Der dbb ist die Dachgewerkschaft des DBSH.

 

https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/corona-kompromiss-im-oeffentlichen-dienst.html

 

 

Einigungspapier:

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201025_einigungspapier.pdf
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Vorläufige Entgelttabelle TVöD SuE:

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EK_2020_vorlaeufige_Tabellen-TVoeD_VKA_S
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Tarifvertrag Corona- Sonderzahlung:

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201025_TV_Corona-Sonderzahlung.pdf
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Offener Brief an die Landesregierung

23.10.2020


 

Der Landesverband Sachsen unterstützt den offenen Brief zur nachhaltigen Sicherung der sozialen Strukturen für die kommenden Jahre, der an die Landesregierung des Freistaates übermittelt wurde. In dem Brief wird betont, wie positiv die Stützen unseres Gemeinwesens während der Corona- Pandemie gewirkt haben und welche Herausforderungen ihnen dabei begegneten und immer noch begegnen. Die aktuell diskutierten Kürzungen bei der Haushaltsplanung für den kommenden Doppelhaushalt seien deshalb die falschen Signale. Hierbei wurde auch auf die massiven Kürzungen im Jahr 2010 verwiesen und erklärt, dass fiskalische Fehler der Vergangenheit nicht wiederholt werden dürfen. Der offene Brief enthält den Appell: "Wir fordern die Staatsregierung auf, den begonnenen Weg einer aktiven staatlichen Politik zum Ausgleich der ökonomischen und sozialen Folgen der Pandemie fortzusetzen."

 

Der offene Brief wurde von folgenden Organisationen initiiert: Deutscher Gewerkschaftsbund Bezirk Sachsen, Paritätischer Wohlfahrtsverband Sachsen, Kinder- und Jugendring Sachsen, Landesverband Soziokultur Sachsen, RAA Sachsen e. V. Der DBSH Sachsen gehört zu den Erstunterzeichner*innen des Briefes.

 

https://parisax.de/fileadmin/user_upload/Website/1_Aktuelles/2020/Offener-Brief-an-die-Staatsregierung.pdf

 

https://www.tolerantes-sachsen.de/ueber-100-organisationen-fordern-staatsregierung-zu-weitsichtiger-finanzpolitik-auf/

 

 

Offener Brief an die Landesregierung:

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Offener-Brief-an-die-Staatsregierung.pdf
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SGB VIII- Reform

07.10.2020


Nun liegt der Referentenentwurf zum sogenannten KJSG (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz) offiziell vor. Mit dem Entwurf geht die Reform des SGB VIII, welches die rechtlichen Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe darstellt, nun in eine weitere entscheidende Phase.

 

Auf unserer Unterseite zum Reformprozess seit 2016 informieren wir weiterhin zu aktuellen Entwicklungen. Hier sind auch zentrale Unterlagen zum Download bereitgestellt.

 

https://www.dbsh-sachsen.de/themen/jugendhilfe/sgb-viii-reform/


Kinderkommission

07.10.2020


Seit der Sitzung am 09.09.2020 widmet sich die Kinderkommission des Deutschen Bundestages (Kiko) den Auswirkungen der Corona- Pandemie auf junge Menschen sowie die Einrichtungen, Angebote und Fachkräfte im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Nach einer Gesamtschau auf die Beschneidung von Kinderrechten und die ungenügende Berücksichtigung von Interessen junger Menschen während der Einschränkungen durch die Corona- Schutzmaßnahmen werden nun die einzelnen Leistungsbereiche nacheinander in den Fokus genommen.

 

Am 10.09.2020 wurde der Bereich der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit beleuchtet. Hier war unter anderem Anke Miebach- Stiens als Vertreterin der AGJF Sachsen als Sachverständige eingeladen. In der Sitzung vom 07.10.2020 wurde der Bereich Jugendsozialarbeit in den Blick genommen. Zu diesem Themenfeld brachte unter anderem Georg Grohmann vom LAK Mobile Jugendarbeit Sachsen wichtige Perspektiven ein. Dabei wurde auf die systemrelevante Funktion Sozialer Arbeit hingewiesen und des Weiteren auch ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit thematisiert.

 

Die Sitzungen werden per Video dokumentiert und können hier angeschaut werden: https://www.bundestag.de/kiko

 

Zur dauerhaften Systemrelevanz Sozialer Arbeit gibt es eine Kampagne des DBSH, die gern unterstützt werden kann: https://dauerhaft-systemrelevant.de/


SGB VIII- Reform

26.09.2020


Nachdem die Reformbestrebungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes 2017 keinen Erfolg hatten, ist aktuell ein erneuerter (inoffizieller) Referentenentwurf an die Öffentlichkeit gelangt. Aus der Fachöffentlichkeit gibt es bereits erste Einschätzungen, Positionen und Stellungnahmen. Auf unserer Unterseite zum Reformprozess seit 2016 informieren wir weiterhin zu aktuellen Entwicklungen. Hier sind auch zentrale Unterlagen zum Download bereitgestellt.

 

https://www.dbsh-sachsen.de/themen/jugendhilfe/sgb-viii-reform/


Befragung Jugendarbeit

21.09.2020


Wir freuen uns, dass knapp 150 Fachkräfte aus der Jugendarbeit an der Befragung zu den Erfahrungen während der Schließungen von Einrichtungen zu Beginn der Corona- Pandemie teilgenommen haben. Mit den Rückmeldungen gelingt es uns, die verschiedenen Teilbereiche der Jugendarbeit und die verschiedenen Regionen in Sachsen zu beleuchten. Vielen Dank an alle, die ihre Sichtweise und ihre Erfahrungen mit uns geteilt haben!

 

Bis Ende September werden die Daten kategorisiert und ausgewertet. Anschließend folgt die Erstellung eines Positionspapiers, mit dem wir an die Öffentlichkeit gehen können. Wer uns dabei unterstützen oder Ideen mit uns teilen möchte, ist herzlich eingeladen, uns zu schreiben.

 

Kontakt: jugendarbeit@dbsh-sachsen.de

 

Aktuelle Informationen sowie weitere Veröffentlichungen zum Thema finden sich hier:

https://www.dbsh-sachsen.de/themen/jugendhilfe/befragung-jugendarbeit/


Befragung Jugendarbeit

22.06.2020


Seit heute ist eine Befragung des DBSH Sachsen online, die für den Bereich Jugendarbeit in Sachsen erhebt, wie Fachkräfte und die jungen Menschen, die Einrichtungen und Angebote der Jugendarbeit nutzen, die Zeit der Corona- Pandemie und die zwischenzeitliche Schließung während des Lockdowns erlebt haben. Unterstützt wird die Befragung von sächsischen Dachverbänden der Jugendarbeit. Aus den Rückmeldungen der Fachkräfte entsteht ein Positionspapier, das die Bedeutung von Angeboten der Jugendarbeit für deren Nutzer*innen beschreibt und die Perspektiven junger Menschen in den politischen Diskurs einbringt.

 

An der Befragung kann bis zum 31.08.2020 teilgenommen werden. Hier geht es zur Befragung:

https://www.soscisurvey.de/BeJu/

 

Aktuelle Informationen sowie weitere Veröffentlichungen zum Thema finden sich hier:

https://www.dbsh-sachsen.de/themen/jugendhilfe/befragung-jugendarbeit/

 

Kontakt: jugendarbeit@dbsh-sachsen.de


Grundsatzentscheidung zum Förderverfahren

22.06.2020


 

Nachdem der Jugendhilfeausschuss eine Forderung aufgegriffen hat, die wir in unserer Stellungnahme zum Förderverfahren in Leipzig formuliert haben, liegt nun eine Rechtsauffassung der Landesdirektion Sachsen vor, die bestätigt, dass dem Jugendhilfeausschuss ein Mitwirkungsrecht bei der Anmeldung des jährlichen Haushaltsbedarfs einzuräumen ist. Bisher ist diese Anmeldung als verwaltungsinternes Verfahren unter Ausschluss des Jugendhilfeausschusses erfolgt. Der stellvertretende Leiter des Jugendhilfeausschusses sprach in der Sitzung von einem Paradigmenwechsel in der Zusammenarbeit mit der Verwaltung im Rahmen des Förderverfahrens. 

 

Die Rechtsauffassung sowie weitere Unterlagen zum Antrag des Jugendhilfeausschusses stehen hier bereit:

https://www.dbsh-sachsen.de/themen/jugendhilfe/förderverfahren/


Stellungnahme zum

COVID-19- Tarifvertrag

15.04.2020


Sonderregelungen im TVöD auch für freie Träger ermöglichen

 

 

Der DBSH fordert im Rahmen der Ausarbeitung des COVID-19- Tarifvertrags, dass die im TVöD SuE vereinbarten Regelungen auch auf freie Träger übertragen werden, um eine Ungleichbehandlung von Fachkräften auszuschließen. Folgende Positionen wurden über den dbb in die Verhandlungen um den Tarifvertrag eingebracht, der Kurzarbeit auch im öffentlichen Dienst ermöglichen soll:

 

  • Da der Tarifbereich TVöD SuE von den Regelungen zur Umsetzung von Kurzarbeit im COVID-19- Tarifvertrag ausgenommen sein soll, ist auch für freie Träger, die im Wirkungsbereich des TVöD SuE Leistungen anbieten, eine Weiterfinanzierung der Personalkosten in voller Höhe sicherzustellen.

  • Bei der Inanspruchnahme von Kurzarbeit ist der Differenzbetrag zur vollen Höhe der Personalkosten durch kommunale Mittel aufzustocken.

  • Sollte der Tarifbereich TVöD SuE doch noch unter die Regelungen des COVID-19- Tarifvertrages gefasst werden, ist sicherzustellen, dass die hier benannten Verfahren gleichfalls für freie Träger gelten und die ergänzende Aufstockung auf 95% bzw. 90% des Nettogehaltes aus kommunalen Mitteln abgesichert wird.

 

 

 

 

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DBSH_Forderungen_COVID19TV.pdf
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