Rechtsschutz


Der DBSH bietet über seine Dachgewerkschaft, den dbb, seinen Mitgliedern Arbeitsrechtschutz über dessen jeweilige regionale Dienstleistungszentren an. Das Dienstleistungszentrum Ost, das für Mitglieder des DBSH Sachsen zuständig ist, befindet sich in Berlin. Die Voraussetzungen und das Verfahren sind in der Rahmenrechtsschutzordnung des dbb geregelt.

 

Der Rechtschutz durch den dbb für das Einzelmitglied ist in der Regel kostenlos, d. h. die für die Verfahrensführung notwendigen Kosten sind durch den Mitgliedsbeitrag des Einzelmitglieds abgedeckt. Rechtschutz in dem vorgenannten Sinne ist Rechtsberatung und Verfahrensrechtschutz. Rechtsberatung ist die Erteilung einer schriftlichen oder mündlichen Auskunft oder die Erstellung eines kurzen Rechtsgutachtens. Verfahrensrechtschutz beinhaltet die rechtliche Vertretung des Einzelmitgliedes in einem gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren. Dies umfasst sowohl die Vertretung in einem schriftlichen Vorverfahren als auch die sich hieran anschließende gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs.

 

Rechtschutz wird nur in den Fällen gewährt, die im Zusammenhang mit der derzeitigen oder früheren beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst oder im privaten Dienstleistungssektor stehen. Dies können auch Tätigkeiten in den Funktionen als Mitglied eines Personal- oder Betriebsrates oder einer Jugend- oder Ausbildungsvertretung oder als Frauenbeauftragte/ Frauenbeauftragter oder als Vertrauensfrau/-mann für Schwerbehinderte sein.

 

Der gewerkschaftliche Rechtschutz umfasst damit sämtliche dienst- und arbeitsrechtliche Fragen.

Antrag auf Gewährung von Rechtsschutz

Die Voraussetzung für die Gewährung von Rechtschutz ist ein schriftlicher Rechtschutzantrag der Mitgliedsgewerkschaft.

Rechtsschutzantrag:

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221019_dbb_DLZ_Rechtsschutzformular_SBB.
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Rahmenrechtsschutzordnung

Rahmenrechtsschutzordnung:

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