Die Reform des VIII. Sozialgesetzbuches, das die Grundsätze, Rahmenbedingungen und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe beschreibt, ist im Koalitionsvertrag der
18. Legislaturperiode verankert. Unter dem Motto „Vom Kind aus denken! Kinder und Jugendliche stärken!“ sollen die Leistungen für alle Kinder und Jugendliche zukünftig im SGB VIII ("große
Lösung") zusammengeführt werden.
Aufgrund des großen Widerstandes der Fachöffentlichkeit gegen die geplanten Gesetzesveränderungen sowie die intransparente Umsetzung des Vorhabens, bei dem das Ziel eines strukturierten und fachlich orientierten Diskussionsprozesses deutlich verfehlt wurde, sind wesentliche Bestandteile der 2016 an die Öffentlichkeit gelangten Arbeitsfassung mittlerweile zurückgenommen worden. Im parlamentarischen Verfahren wird nun über eine deutlich reduzierte Version des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) abgestimmt, das die Veränderungen des SGB VIII enthält. Am 30.06.2017 hat der Bundestag den Gesetzesentwurf beschlossen. Die Pressemitteilung des unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauches zum Beschluss des Bundestages ist hier abrufbar. Weitere Informationen zur Reform sind nachstehend zusammengestellt. Dem Bundesrat wurde das Gesetz zur Beratung in der letzten Sitzung vor der Sommerpause am 07.07. vorgelegt. Die Beratung wurde in der Sitzung jedoch von der Tagesordnung genommen - begründet wurde das Vorgehen mit der zu kurzfristigen Weiterleitung und den nicht mehr gegebenen Möglichkeiten zur Beratung. In einer späteren Sitzung wurde der Gesetzesentwurf letztlich nicht verabschiedet.
Neuer Referentenentwurf mit Stand vom 20.08.2020
Nachdem der 2017 ins Verfahren eingebrachte Gesetzesentwurf zur Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - Unterlagen und Informationen siehe weiter unten) im Bundesrat nicht verabschiedet wurde, ist aktuell ein erneuerter Referentenentwurf an die Öffentlichkeit gelangt. Im Vorfeld der Erarbeitung fand 2019 ein Dialogprozess statt, in dem Expert*innen, Interessenvertretungen und Verbände ihre Perspektiven und Positionen einbringen konnten. Die Qualität des Dialogprozesses wurde von den Beteiligten dabei sehr unterschiedlich eingeschätzt. Während Positionen vorgetragen werden konnten und die eingereichten Stellungnahmen oft Teilaspekte aus den jeweiligen, spezifischen Themenfeldern der Interessengruppen im Detail ausführten, scheint ein tatsächlicher Dialog im Sinne einer Aushandlung von Positionen und gemeinsamen Ergebnissen nicht umfassend gelungen zu sein. Der Referentenentwurf, der als inoffizielle Version der Öffentlichkeit zugespielt wurde, steht erwartungsgemäß weiterhin in der gedanklichen Ausrichtung, die aus dem Verfahren in den Jahren 2016 und 2017 bekannt gewesen sind. Zentrale Aspekte sind laut BMFSFJ vor allem:
In der Fachöffentlichkeit sind die damit verbundenen Auswirkungen und Konsequenzen für die Adressat*innen und die leistungserbringenden Akteure in der Kinder- und Jugendhilfe derzeit Gegenstand von fachpolitischen Debatten. In diesem Rahmen wurden auch bereits erste Stellungnahmen veröffentlicht.
Eine Gesamtübersicht über den Reformprozess sowie Stellungnahmen der Fachöffentlichkeit und der Interessenvertretungen ist hier zu finden.
Informationen zum Dialogprozess inkl. Stellungnahmen und Abschlussberichte:
DBSH Sachsen:
"Anmerkungen zum Arbeitsstand der SGB VIII- Reform - Herausforderungen für das fachliche Selbstverständnis in der Kinder- und Jugendhilfe"